Berufszulassungsregelungen für Wohnimmobilienverwalter
Gesetz seit 01. August 2018 in Kraft
Immobilienverwalter tragen enorme Verantwortung. Sie verwalten Immobilien und finanzielle Rücklagen von Eigentümern in Millionenhöhe. Zugleich sind sie neben der kaufmännischen Verwaltung auch Ansprechpartner für technische und rechtliche Fragestellungen. Das erfordert jedoch umfassende Qualifikationen mit Bezug auf die Hausverwaltung.
Ein Minimum an Fachwissen, Erfahrung und Versicherungsschutz stärkt nicht nur das Vertrauen der Wohnungseigentümer in die Dienstleistung der Wohnungsverwaltung. Zugleich gewährleisten Zugangsregelungen einen umfassenden Verbraucherschutz und dienen der Professionalisierung und Qualitätssteigerung.
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter wurde am 17. Oktober 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Regelung sieht eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden in drei Jahren sowie den verpflichtenden Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor. Die Vorschriften für Makler und Wohnimmobilienverwalter wurden durch eine Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) spezifiziert, die der Deutsche Bundesrat am 27. April 2018 beschloss.
Die erforderlichen Schritte wurden mittels einer Erweiterung der Erlaubnis für Axel Wafzig per 04. Oktober 2018 getan. Über die Fortbildungsmaßnahmen wird auf dieser Homepage regelmäßig informiert. Alle Informationen zur Zulassung und die dazugehörigen Rechtsgrundlagen sind in das Impressum eingearbeitet:
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