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Die Volkszählung kommt wieder

Auf dem Esel nach Efrata.

Der Deutsche Bundestag hat mit Änderungen das von der Bundesregierung entworfene Gesetz zur Volkszählung (ZensG 2021) verabschiedet (BT-Drs. 19/8693).

Der sogenannte Zensus umfasst neben der Bevölkerungszählung, eine Haushaltebefragung und eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungserhebung. Die Ergebnisse müssen zum Stichtag 16. Mai 2021 vorliegen. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung besteht eine Auskunftspflicht für Eigentümer, Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte.

Zum Gelingen der Erhebung wird die deutsche Verwalterbranche somit einen erheblichen Teil beitragen.

Quelle: vdiv – „Die Volkszählung kommt wieder

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