Die Volkszählung kommt wieder
Auf dem Esel nach Efrata.
Der Deutsche Bundestag hat mit Änderungen das von der Bundesregierung entworfene Gesetz zur Volkszählung (ZensG 2021) verabschiedet (BT-Drs. 19/8693).
Der sogenannte Zensus umfasst neben der Bevölkerungszählung, eine Haushaltebefragung und eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungserhebung. Die Ergebnisse müssen zum Stichtag 16. Mai 2021 vorliegen. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung besteht eine Auskunftspflicht für Eigentümer, Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte.
Zum Gelingen der Erhebung wird die deutsche Verwalterbranche somit einen erheblichen Teil beitragen.
Quelle: vdiv – „Die Volkszählung kommt wieder„
Weitere News
Gut Ding will Weile haben…
Nach der Veröffentlichung des Kundenportals im Frühjahr 2019 folgt nun der nächste Schritt…
Flutkatastrophen
Wo die Worte fehlen, bleibt nur der Aufruf zur Solidarität…
BRD-eMOB 2020
Da ist sie nun. Die eMobilität hält Einzug in Deutschlands Garagen…