Verwaltungsbeirat – Ehrenamt fürs Eigentum
Von den Risiken und Nebenwirkungen
Grundsätzlich ist das Amt des Verwaltungsbeirates vergleichbar mit einem Ehrenamt. Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben über dieses Amt die Chance, sich – neben den allgemeinen Rechten und Pflichten, die jedem Eigentümer zustehen – tiefer in die Materie der Verwaltertätigkeit einzuarbeiten. Es kommt aber immer darauf an.
Denn am Anfang steht die diesbezügliche Regelung im Wohnungseigentumsgesetz. Darüber hinaus kann es Regelungen in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung geben. Und auch dieses Themengebiet ist bereits in vielen Fragen durch die Rechtsprechung vertieft worden.
Wichtig ist in dem Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes die Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung. Diese sollte von beiden Seiten als partnerschaftliches Miteinander interpretiert werden, wenngleich dem Beirat auch eine gewisse Kontrollpflicht obliegt. Schlussendlich haben Beirat und Verwalter mit der Fürsorge für die Liegenschaft stets das gleiche Ziel. Und wenn es im Detail unterschiedliche Auffassungen gibt, spiegelt das das tägliche Leben wieder – und so soll es sein.
In der alljährlichen Belegprüfung wird eine grundlegende Aufgabe für Verwaltungsbeiräte gesehen. Damit steht oft auch die Haftungsfrage im Raum. In diesem Zusammenhang sollte der Blick für mögliche Versicherungsformen geschärft werden.
Bei der Eigentümerversammlung geht es in der Regel darum, den Verwaltungsbeirat zu wählen, zu entlasten und auch dessen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. An dieser Stelle wird noch einmal betont, dass es sich bei der Tätigkeit um ein Ehrenamt handelt. Mit der Besonderheit, dass dieses Ehrenamt auf den Erhalt der eigenen Immobilie abzielt. Ein Beirat ist kein professioneller Aufsichtsrat; dennoch kommen ihm vergleichbare Aufgaben zu. Und wenn ein Beirat seine Aufgabe als umfangreiches Pflichtenheft interpretiert, sei dieser Tätigkeit auch eine angemessene Aufwandsentschädigung zugestanden.
Fortbildungsmöglichkeiten für Verwaltungsbeiräte existieren in Form von Büchern, Magazinen, Eigentümerportalen und Seminaren. Bei Bedarf sollte dazu der Verwalter angefragt werden, der verschiedene Angebote anbieten können sollte.
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