Notwendigkeit des Sachkundenachweises
Mehr Qualität durch Sachkundenachweis.
Anlässlich der laufenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hat heute die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einem Fachgespräch unter dem Vorsitz ihres rechtspolitischen Sprechers der Dr. Jan-Marco Luczak und dem zuständigen Berichterstatter Sebastian Steineke geladen. Neben Haus & Grund, Wohnen im Eigentum und Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am Bundesgerichtshof, war der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) als Vertreter der Immobilienverwalter anwesend.
In dem rund zweistündigen Gespräch nahmen die jeweiligen Vertreter zum vorliegenden Referentenentwurf Stellung. Der VDIV Deutschland begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, mit einer umfassenden Reform den Verbraucherschutz zu stärken sowie eine zeitgemäße und belastbare Gesetzgebung zu schaffen. Hierfür hat sich der Spitzenverband der Immobilienverwalter bereits seit Jahren nachdrücklich eingesetzt. Im heutigen Gespräch wies er u. a. erneut auf die Notwendigkeit eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Wohnimmobilienverwalter hin, um den Verbraucherschutz signifikant voranzubringen.
Den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG)″ hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 14. Januar 2020 in Umlauf gebracht. Der VDIV Deutschland geht davon aus, dass das novellierte Wohnungseigentumsgesetz spätestens im Herbst 2020 beschlossen wird.
Quelle: vdiv – „VDIV Deutschland betont Notwendigkeit des Sachkundenachweises„
Weitere News
Was war das denn (für ein Jahr)?
Es war wieder verrückt – nur eben ein bisschen mehr.
Gut Ding will Weile haben…
Nach der Veröffentlichung des Kundenportals im Frühjahr 2019 folgt nun der nächste Schritt…
Flutkatastrophen
Wo die Worte fehlen, bleibt nur der Aufruf zur Solidarität…