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Neues zur Grundsteuer

Grundstücksfläche – Gebäudefläche – Nutzungsart ?

Eine unbürokratische Ausgestaltung der Grundsteuerreform hat die FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 19/8544) gefordert. Demnach sollten weder Bürger noch die Finanzverwaltungen durch die Neuregelung der Grundsteuer administrativ belastet werden.

Im Antrag heißt es: „Umfangreiche, kostspielige und ggf. streitanfällige Bewertungen von Grundstücken und Gebäuden helfen nicht weiter und können neue Probleme und Rechtsunsicherheiten eröffnen.“

Darüber hinaus will die FDP-Fraktion, dass die Reform der Besteuerung des Grundvermögens aufkommensneutral durchgeführt wird. Das Modell für die Grundsteuer solle außerdem rein flächenbasiert sein, wobei einerseits der Grund und Boden und andererseits die Gebäudenutzfläche in die Bewertung einfließen solle. Unterschiedliche Nutzungen wie zum Beispiel Wohnen oder Gewerbe sollen integriert werden können.

Nicht zuletzt fordert die FDP, dass die Behandlung der Grundsteuer in der Verordnung über die Aufstellung der Betriebskosten nicht zu ändern sei – die Umlagefähigkeit soll demnach erhalten bleiben.

Quelle: vdiv-bw – „Neues zur Grundsteuer

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